Grundsätzliches
Als rechtsberatender Beruf ist der Rentenberater verpflichtet, die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Die Dienstleistung eines
Rentenberaters ist zwar nicht kostenlos aber oft preiswerter als keine Beratung zu haben.
Höhe der Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach dem Gesamtaufwand, also dem Umfang und der Schwierigkeit des Auftrags. So erfordert z. B. die Durchsetzung einer Rente wegen
Erwerbsminderung auf Grund des Umfangs, besonders wegen der oft zahlreichen medizinischen Berichte und Gutachten, in der Regel einen höheren Aufwand als eine einfache Überprüfung eines
Rentenbescheides.
Auch das Haftungsrisiko spielt hierbei eine Rolle. Renten werden oft über viele Jahrzehnte gezahlt, so dass ein kleiner Fehler durchaus große Auswirkungen haben kann.
Im Rahmen einer Erstberatung ist der Aufwand in der Regel abzusehen und meist wird dann ein pauschales Honorar vereinbart (Festpreis). Für Sie hat das den Vorteil, dass Sie fest kalkulieren können und keine unliebsamen Überraschungen erleben.
Für Verbraucher ist die Gebühr für eine mündliche Erstberatung gem. § 34 RVG begrenzt auf 190,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt also 226,10 Euro.
Was bedeuted Erstberatung?
Die Erstberatung liefert Ihnen eine kurze, allgemeine Beratung, die Sie in die Lage versetzen soll zu entscheiden, ob ein weiter gehendes Mandat sinnvoll ist.
Die Erstberatung umfasst erste, einfache Auskünfte auf Basis der vorliegenden Unterlagen, das Aufzeigen von Handlungsalternativen sowie einen Vorschlag über das weitere Vorgehen. Die Dauer ist auf 60 Minuten begrenzt.
Nicht umfasst sind Vorbereitungsarbeiten, wie das Sichten von vorab übersandten Unterlagen des Mandanten der Nachbereitungstätigkeiten, wie Telefonate oder das Erstellen eines Beratungsberichtes. Auch ausführliche Berechnungen zur zukünftigen Rentehöhe, zum Hinzuverdienst oder Bescheidprüfungen sind im Rahmen einer Erstberatung nicht möglich.
Innerhalb der Erstberatung wird auch das Honorar im Falle weitergehender Beratung fixiert. Die Erstberatung kann auch telefonisch erfolgen.
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt max. 190,- Euro zzgl. MwSt. und ist i. d. R. vor Ort in bar oder mit Karte zu begleichen.
In der Regel berechnen wir für die außergerichtliche Beratung für Berechnungen 180,- Euro pro Stunde für Verbraucher und 225,- Euro für Selbständige und Unternehmen, beides zzgl. MwSt. und Nebenkosten. Wir bieten für bestimmte Fälle aber auch Pauschalabrechnung an.
Honorarbeispiele:
Ungefähre Anhaltspunkte finden Sie hier
Steuerliche Behandlung:
Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare sind als Werbungskosten steuerlich abzusetzen (Schreiben des BMF vom 20.11.1997, IV B5-S.2255-356/97)
Erstattung durch eine Rechtsschutzversicherung:
Nähere Informationen zur Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung finden Sie hier.
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